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Babucke GmbH - Bahnhofstrasse 29 - 96484 Meeder - Tel. 09566/8086090 - Fax 09566/8086099 - Email Josef@babucke.de -
UST ID DE 256920315 UST 212/122/00554

Pflanzenöl -

Der Kraftstoff der Zukunft

Babucke - Ölmatik

Ölmatik - Anlage offen

 

Bis zu 25%

Kraftstoffkostenersparnis

 

Fernsehbericht der Deutschen Welle

 

Betriebskosten sparen durch den Einsatz von Pflanzenöl.

 

Welche Vorteile hat der Betrieb mit Pflanzenöl statt mit Diesel?

Die Nutzung von reinem Pflanzenöl als Kraftstoff gewährleistet einen geschlossenen CO2-Kreislauf. Die nachwachsende Ölpflanze benötigt für die Produktion des Öls genau so viel Kohlendioxid wie durch dessen Verbrennung wieder freigesetzt wird. Während die Einsparungen bei einem PKW meist nur bei 1.000,- € jährlich liegen, kann mit einem umgerüsteten Nutzfahrzeug die Einsparung bis zu 7.000 EURO pro Jahr betragen.

 

Welche Fahrzeuge kann ich umrüsten lassen?

Grundsätzlich sind alle Dieselmotoren, LKW, Omnibusse auf Pflanzenölbetrieb umrüstbar.

 

Ändert sich der Verbrauch oder die Leistung der Fahrzeuge?

Die Leistung und der Kraftstoffverbrauch sind im Vergleich zu herkömmlichen Diesel nahezu gleich. Im Gegensatz zum Biodiesel, der einen deutlich geringeren Energiewert aufweist und dadurch der Kraftstoffverbrauch steigt.

 

Was ist der Unterschied zwischen Pflanzenöl und Biodiesel?

Biodiesel ist chemisch aufbereitetes Pflanzenöl und damit wesentlich teurer. Bei Biodiesel werden meistens die Dichtungen und Schläuche vom aggressiven Biodiesel angegriffen und regelrecht aufgelöst, so dass es zu Undichtigkeiten im Kraftstoffsystem kommt.

 

Wie lange dauert eine Umrüstung?

Bei unseren Systemen ist die Steuerelektronik und die Aufbereitungseinheit komplett vorkonfektioniert, das spart Zeit und Kosten beim Einbau. Die Ümrüstung kann z.B. am Wochenende durchgeführt werden. Dadurch entsteht in der Regel keine Ausfallzeit!

 

Was mache ich z.B. im Ausland, wenn kein Pflanzenöl zur Verfügung steht?

Auch nach der Ümrüstung kann Dieselkraftstoff in jedem Mischungsverhältnis, auch zu 100%, getankt werden.

 

Wie ist es mit Miet- oder Leasingfahrzeugen?

Ein Rückbau des Fahrzeuges ist ohne Probleme durchführbar. Vor dem Einbau bitte abklären ob einer Umrüstung zugestimmt wird.

 

Kann ich meine bestehende Hoftankstelle weiter nutzen?

Ja, Pflanzenöl ist kein Gefahrenstoff. Da Pflanzenöl nicht explosiv ist, besteht auch kein Sicherheitsrisiko bei größeren Tanks oder einfachen oberirdischen Tanks.

 

Welche Garantie habe ich nach der Umrüstung?

Babucke Engineering leistet Gewähr für eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit der Ware. Zusätzlich können wir auf Wunsch Ihr Fahrzeug gegen evtl. Motorschäden zu versichern.

 

Was gibt es bei der nachfolgenden Wartung zu berücksichtigen?

Die Ölwechselintervalle können sich verkürzen. Spezifische Informationen hierzu erhalten Sie gemeinsam mit unserer Umrüstung bzw. mit dem jeweiligen Umrüstbausatz.

 

 

 Die Vorteile unsere Anlage im Überblick:

 

* Universel einsetzbar für Nutzfahrzeuge

* Praxiserprobte Komponenten

* Computergesteuert - dadurch immer  gleichbleibende Pflanzenöltemperatur im Motor

* kompaktes Aggregat

* schneller Einbau

* Einbau vor Ort möglich

* Entgasung des Pflanzenöls - dadurch blasenfreier Kraftstoff mit gleichbleibender Temperatur

* Vergleichbare Leistung zum Dieselkraftstoff

* Keine Oxidation des Kraftstoffes  durch Überhitzungsschutz

* Niedriger Pflanzenöleintrag durch konstante Temperatur des Pflanzenöls

* Technisch ausgereift - seit Jahren bei Unternehmen im täglichen Einsatz

* Wintersicher

* Wartungsfrei

* Keine Additive notwendig

 

 

 

 Wir stehen Ihnen telefonisch 09566 - 80 86 090 oder per E-Mail Josef@babucke.de gerne zur Verfügung.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand 25.05.2007

Die Fa. Babucke Engeneering liefert ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

1. Gültigkeit Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Verträge. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur insoweit, als der Lieferer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen nicht berührt.

 

2. Zustandekommen des Vertrages Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Fa. Babucke oder die vorbehaltlose Lieferung der bestellen Ware zustande. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

3. Preis Maßgeblich ist der in der Auftragsbestätigung genannte Preis. Die Preise verstehen sich grundsätzlich ab Werk zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und Versand- und Verpackungskosten.

 

4. Liefer- und Leistungszeit Alle von der Lieferantin genannten Termine und Fristen sind verbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Lieferantin die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anforderungen usw. auch wenn sie beim Vorlieferanten oder Unterlieferanten eintreten – hat die Lieferantin auch bei verbindlich zugesagten Lieferterminen nicht zu vertreten.  Die vorgenannten Umstände berechtigen die Lieferantin, die Lieferung und Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Verzögerung über drei Monate hinausgeht, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

 

5. Gewährleistung Die Lieferantin übernimmt für die gelieferten Gegenstände die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist beträgt hiervon abweichend nur 12 Monate ab Gefahrübergang. Schmierstoffprodukte sind von der Haftung ausgeschlossen. Hier gelten nur individuell vereinbarte Zusagen. Berechtigte Mängelrügen verpflichten die Lieferantin ausschließlich zur Nachbesserung oder Nachlieferung bzw. nach ihrer Wahl zum Rücktritt vom Vertrag. Die Nachbesserung findet ausschließlich im Werk der Lieferantin statt. Die Kaufsache ist dorthin auf Kosten der Lieferantin zu senden. Für Schäden, die durch falsche Angaben des Kunden, mangelhafte Wartung oder Pflege, instruktionswidrige Bedienung oder Verwendung von herstellerfremden Ersatzteilen entstanden sind, haftet die Lieferantin nicht.  Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere eine Haftung für Folgeschäden, sind in jedem Fall ausgeschlossen, sofern der Lieferantin nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 

6. Eignung Die Lieferantin ist nicht dafür verantwortlich, dass der Liefergegenstand sich zu dem vom Erwerber vorgesehenen Zweck eignet. Diesbezügliche Zusagen sind nur schriftlich wirksam. Die Verantwortlichkeit dafür, dass sich der Liefergegenstand zum vorgesehenen Zweck eignet, trifft ausschließlich den Käufer.

 

7. Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts und Aufrechnungsverbot In keinem Falle, auch nicht bei berechtigten Mängelrügen steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht an fälligen Zahlungen zu. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

 

8. Eigentumsvorbehalt Die Lieferantin behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Materialien und Anlagen bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages sowie sonstiger Nebenkosten vor. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er sich nicht in Verzug befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Die aus einem Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt vollumfänglich an die Lieferantin ab. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle einer Pfändung der Vorbehaltsware durch Dritte die Lieferantin umgehend hiervon zu unterrichten.

 

9. Zahlungen, Fälligkeit, Verzug und Verzugsfolgen Der Kaufpreis wird mit der Lieferung fällig. Die Lieferantin kann die Auslieferung von sofortiger Barzahlung des Kunden oder von Vorauskasse abhängig machen. Stellt sie die Leistung in Rechnung, so ist diese Rechnung sofort ohne Abzug fällig. Wird die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung geleistet, so gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung durch die Lieferantin bedarf. Die Lieferantin ist vom Nachweis eines Zugangs der Rechnung befreit. Die Beweislast für einen fehlenden Zugang der Rechnung trägt der Kunde. Mit Verzugseintritt ist die Lieferantin berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 %-punkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verlangen. Weitergehender Verzugsschaden bleibt hiervon unberührt.

 

10. Annahmeverzug Kommt der Kunde mit der Annahme der ihm ordnungsgemäß angebotenen Ware oder Leistung in Verzug, so ist die Lieferantin nach Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe von 25 % des Rechnungsbetrages zu verlangen. Von einem Nachweis des Schadens und der Schadenshöhe ist die Lieferantin befreit. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.  Die Lieferantin ist vom Nachweis des Zugangs der Nachfristsetzung befreit. Die Beweislast für einen fehlenden Zugang der Nachfristsetzung trifft den Kunden.

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten beider Vertragsparteien ist ausschließlich Meeder.  Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Coburg.

 

12. Anzuwendendes Recht Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen Kaufgesetzes Anwendung.